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Gasflaschen richtig lagern

Machen Sie sich schlau über die sichere Positionierung Ihrer Gasflasche

Wohin mit der Gasflasche beim Grillen? Da es viele verschiedene Gasgrills mit ebenso vielen Stellmöglichkeiten auf dem Markt gibt, lesen Sie am Besten vor dem Grillen erst die Bedienungsanleitung Ihres Gasgrills.

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Gasflasche unter oder neben Grill?

Einige Gasgrills haben einen Schrank oder eine Halterung, in dem die Gasflasche platziert werden muss. Bei anderen wird die Gasflasche auf einen Ständer oder Tisch gestellt. Die richtige Positionierung Ihrer Gasflaschen finden Sie in Ihren Herstellerangaben.

Wenn Sie keinen Hinweis zum richtigen Standort der Gasflasche in der Anleitung Ihres Herstellers finden, stellen Sie die Gasflasche immer im Freien und neben dem Grill auf. Die Gasflasche muss in jedem Fall aufrecht stehen und darf nicht liegen.

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Welche Gasflasche ist die richtige?

Achten Sie auch darauf, keine Gasflaschen zu verwenden, die größer sind als vom Hersteller empfohlen. Ist die Gasflasche zu hoch, kommt sie der Hitzequelle zu nahe. Aus Sicherheitsgründen darf die Oberflächentemperatur 50° C nicht überschreiten.

Die richtige Gasflasche für Ihren Gasgrill finden Sie im FLAGA Flaschensortiment.

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Flüssiggasflaschen richtig lagern

Lagerung im Sinne der Flüssiggasverordnung ist das Aufstellen eines oder mehrerer befüllter oder entleerter Flüssiggasbehälter, gleichgültig ob angeschlossen oder nicht. Für Lagermengen bis höchstens 15 kg sind lediglich die generellen Lagerverbote der Flüssiggasverordnung §18 einzuhalten (z. B. Räume unterhalb der Erdgleiche, Verkehrs- und Fluchtwege, enge, schlecht belüftete Räume, Aufenthaltsräume, sanitäre Räume, Räume mit Zündquellen).

Ausnahme: Sind in Räumen mit generellem Lagerverbot Arbeiten mit Flüssiggas notwendig, ist für die Dauer dieser Arbeiten die Verwendung einer Flasche mit maximal 3 kg Füllmenge erlaubt.

Ab einer Lagermenge von 15 kg (im privaten Bereich ab 35 kg) sind neben der Flüssiggasverordnung auch allfällig zutreffende landesrechtliche Bestimmungen für brennbare Gase zu berücksichtigen. Jedenfalls ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen